Inklusionsrat

Aufgaben und Ziele des Inklusionsrates

Das Bischöfliche Ordinariat und der Diözesancaritasverband des Bistums bekennen sich aus ihrem christlichen Selbstverständnis heraus durch den Aktionsplan uneingeschränkt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Sie empfehlen und ermutigen auch die Pfarreien, Einrichtungen und Gremien im Bistum Limburg, daran konkret mitzuwirken.

Der Inklusionsrat hat die Aufgabe, jeweils auf Grundlage einer Situationsanalyse Menschen mit Behinderungen an konkreten Orten im Bistum Limburg jährlich realistische Ziele zum Abbau von Barrieren zu vereinbaren und sich für die vollständige und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am kirchlichen Leben zu engagieren.

Schwerpunkte für die konkreten Zielsetzungen:

    • Bewusstseinsbildung, Sensibilisierung und Multiplikation des Anliegens inklusiver Pastoral
    • Barrierearme und barrierefreie Zugänglichkeit der Kirchorte
    • Barrierearme Information und Kommunikation (leichte Sprache, Gebärdendolmetscher, Großdrucke)
    • Teilhabe am kirchlichen Leben (Zugang zu Liturgie und Sakramenten; Barrierefreiheit der Sakralbauten, Pfarrzentren und kirchlichen Einrichtungen)
    • Teilhabe an der Arbeit (Schaffung behindertengerechter Arbeitsplätze)
    • Teilhabe an Bildung (Zugang zu kirchlicher Bildungsarbeit, insbesondere im Hinblick auf die katholische Familien- und Erwachsenenbildung sowie das Haus am Dom; Inklusion in Kitas und Schulen)
    • Teilhabe an Kultur und Freizeit (barrierefreie Konzeption kirchlicher Veranstaltungen)

 

Mitglieder des Inklusionsrates:

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