Förderanträge bei Aktion Mensch

Um Inklusion spürbar umsetzen zu können, ist es oft eine Frage des Geldes. Ob bei Umbauten/Neubauten oder bei sachlichen Projekten kann hier, Aktion Mensch, mit seinen Förderangeboten helfen. Mit dieser Übersicht und Checkliste wollen wir grundlegende Merkmale eines Förderantrages bei Aktion Mensch skizzieren um so zum einen, eine Übersicht zu geben, damit man einen Antrag selbst nachvollziehen kann, als auch selbst in die Antragstellung zu gehen.

 

Natürlich wird das Team Inklusion des Bistums Limburg auch weiterhin bei Anträgen unterstützen und helfend zur Seite stehen.

Das anlegen der Organisation: Schritt 1

 

  1. Antragstellende Organisationseinheit

  • Adresse
  • Rechtsform: Kirche
  • Beschreibung der Organisation
  • Organisationszugehörigkeit:

          - Zentraler Deutscher Caritasverband e.V.

          - Caritasverband für die Diözese Limburg e.V.

  • Aktuelle Mitgliederzahl (Statistik Bistum Limburg)
  • Mailadresse / Webseite
  • Angaben zum Vereins- oder Handelsregister
  • (wenn Pfarrei oder kirchliche Einrichtung keine Angabe)
  • Bankverbindung
  • Vertretungsberechtigter

Nachweise:

  •  Kirchenordnung/Statuten
  • Legimationsbescheinigung des Vertretungsberechtigten

(wenn es ein Pfarrer ist, findet man im Amtsblatt wenn Datum bekannt)
Aktuelle Freistellungsbescheide /Körperschaftsbescheinigung
(ggf. bei Rentämtern erfragen)

 

2. Durchführende Organisationseinheit

 

  • Adresse
  • Beschreibung der Organisation
     

Auswahl der Antragsart Schritt 2


Bei einer Antragsstellung ist es erstmal grundlegend zu entscheidend welchen
Antrag man stellen möchte. Folgend sind nur einige Beispiele welche Anträge
man stellen kann. Hier können je nach Antrag auch die Anforderungen variieren.
Aktion Mensch bietet folgende Förderangebotsfelder an:


Arbeit
Freizeit Wohnen
Bildung und Persönlichkeitsstärkung
Barrierefreiheit und Mobilität


Wir im Bistum sind überwiegend bei der Barrierefreiheit (Umbau/ Neubau) als
auch im Bildungs- und Freizeitbereich aktiv.

Hier sind ein paar der Förderprogramme mit denen wir hauptsachlich arbeiten:

Investitionsförderung Barrierefreiheit
(Schritt 2)

Programm Was gefördert / Anforderung Maximalförderung bei 40 % Sonstiges
Investitionsförderung Barrierefreiheit (allgemein)

Vorhandene Immobilien: wesentliche öffentlich zugängliche Bereiche barrierefrei (z. B. Zugangsbereich, Beratungs-/Gruppenraum, WC); neue oder grundsanierte Immobilien: alle öffentlich zugänglichen Bereiche nach DIN 18040‑1 nutzbar. (https://www.aktion-mensch.de/)

bis 40 % der förderfähigen Kosten, max. 250.000 € (https://www.aktion-mensch.de/)

Eigenmittel: mind. 20 % (https://www.aktion-mensch.de/)

„Auf‑ und Ausbau von Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetrieben“

Wie oben: Barrierefreiheit bei vorhandenen Immobilien oder neue/grundsanierte mit öffentlichem Zugang. (app-cm-we-akm-sc-p.aktion-mensch.de)

bis 40 %, max. 250.000 € (app-cm-we-akm-sc-p.aktion-mensch.de)

bei höherem Standard (umfassende Barrierefreiheit) geht es auf 50 % (app-cm-we-akm-sc-p.aktion-mensch.de)

Tagesförder‑ & Tagesstätten

Wie oben, wesentliche öffentlich zugängliche Räume müssen barrierefrei sein, etc. (app-cm-we-akm-sc-p.aktion-mensch.de)

bis 40 %, max. 110.000 € (app-cm-we-akm-sc-p.aktion-mensch.de)

bei Voll‑/umfassender Barrierefreiheit höhere Förderquote möglich (siehe unten)



Investitionsförderung Barrierefreiheit (umfassend)
Schritt 2

Programm Bedingung für 50 % Förderung Maximalförderung bei 50 % Sonstiges
Alle oben genannten Programme, wenn „umfassende Barrierefreiheit“ vorliegt

„Umfassende Barrierefreiheit“: sämtliche öffentlich und nicht öffentlich zugängliche Bereiche nach DIN 18040‑1 nutzbar/zugänglich. (https://www.aktion-mensch.de/)

meist max. 300.000 € bei solchen Fällen (https://www.aktion-mensch.de/)

Eigenmittel weiterhin mind. 20 % in der Regel (https://www.aktion-mensch.de/)

Wohnangebote, z. B. für 2‑8 Personen

Wenn barrierefrei gebaut/umgebaut und umfassender Standard gilt, 50 % möglich bis zu 300.000 € + ggf. zusätzliche Rollstuhlplätze. (https://www.aktion-mensch.de/)

s.o. 50 % und bis zu 300.000 € + Zusatz bei Rollstuhlplätzen (https://www.aktion-mensch.de/)

Eigenmittel 20 % (https://www.aktion-mensch.de/)

Begegnungsstätten / Tagesstrukturen

Umfassende Barrierefreiheit → 50 % möglich (bei Projekten in diesem Bereich) (app-cm-we-akm-sc-p.aktion-mensch.de)

bis ca. 300.000 € (app-cm-we-akm-sc-p.aktion-mensch.de)

 


Mikroförderung Barrierefreiheit (bis 5.000 €)
(Schritt 2)

Merkmal Details
Wer kann anfragen

Freie, gemeinnützige Organisationen z. B. Vereine, Kitas, Bildungseinrichtungen etc. (https://www.aktion-mensch.de/)

Was gefördert wird

Kleine Maßnahmen, z. B. Rampe, barrierefreie Website, behindertengerechte Sanitärräume; bauliche oder technische Hilfen etc. (https://www.aktion-mensch.de/)

Zuschusshöhe

max. 5.000 € (https://www.aktion-mensch.de/)

Eigenmittel

Nicht erforderlich für Mikroförderung (https://www.aktion-mensch.de/)

Laufzeit / Fristen

Bis zu 1 Jahr (https://www.aktion-mensch.de/)


Darüber hinaus gibt es unteranderem z.B. den Antrag zum 5.5. Protesttag zur
Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ( 5.000,- Euro) der bei Aktion
Mensch immer stark unterstützt wird.


Phasenweise gibt es immer wieder neue Anträge mit verschiedenen
Themenschwerpunkten. Wo es immer mal lohnt nachzuschauen.
Auch müssen wir hier nochmal darauf hinweisen das wenn man einen
Antrag eingereicht hat, keinen Einfluss mehr auf die Dauer der
Bearbeitung hat. Hier kann es durchaus sein das ein Antrag bis er
entschieden wurde mehrere Monate bei Aktion Mensch liegt.

Antragsstellung eines Investitionsantrages Schritt 3

  1. Titel des Antrages
  2.  Durchführungszeitraum
  3. Beschreibung des Vorhabens
  4. Aufstellung Barrierefreier Kostenaufstellung nach DIN 276 (MwSt inkl.)
  5. Hier ist es schön wenn der Architekt schon nach Gewerken knastert
  6. Komplette Kostenaufstellung
  7. Stellungnahme der kommunalen Gemeinde/Kreis ob eine finanzielle Beteiligung an der Baumaßnahme besteht (Zuschuss)
  8. (ggf. Beispiele für eine Stellungnahme vorhanden)
  9. Grundbuchauszug der Immobilie bzw. Grundstück worum es geht
  10. (bei einer Fördersumme über 50.000,- Euro muss diese ins Grundbuch zwingend zu Gunsten von Aktion Mensch eingetragen werden; natürlich erst nach Bewilligung)
  11. Beschreibung der vorhandenen Barrieren vor Umbau
  12. Beschreibung der geplanten Maßnahmen

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Bauplan
  • Grundbuch
  • Kostenaufstellungen
  • Bestätigung der Barrierefreiheit durch Architekten
  • ggf. andere Zuschussbelege

Abrechnung oder Endabrechnung Schritt 4

  • Baukostenbuch
  • Aufstellung aller entstandnen Kosten was die Barrierefreiheit betrifft ( nach DIN 276
  • alle relevanten Rechnungsbelege
  • Beschreibung der Maßnahmen die durchgeführt wurden
  • Fotodokumentation
  • ggf. falls noch nicht Vorhanden die Eintragung ins Grundbuch zu gunsten von Aktion Mensch sollte die Fördersumme über 50.000,- Euro betragen
  • sonstige Dokumente für die Abrechnung

Die Antragstellung und Abrechnung der Investitionsförderung, Mikroföderung als auch Anträge in anderen Feldern unterscheiden sich nicht wesentlich so das das obige Beispiel einen guten Eindruck vermitte

Wenn Sie sich selbst bei bei Aktion Mensch im Förderportal registrieren wollen,

geht das gerne unter diesem Link.

 

Download Checkliste Förderanträge Aktion Mensch

Fragen?

Das Team Inklusion des Bistums Limburg ist stets zur Unterstützung  und Hilfe Ihr Ansprechpartner!

inklusion@bistumlimburg.de

oder Tefonisch: 0 64 31 295 203

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