FAQ - Fragen und Antworten

Hier gibts die wichtigsten Antworten auf brennende Fragen bezüglich Inklusion:

Inklusion bedeutet, dass alle Menschen selbstbestimmt an der Gesellschaft teilnehmen können.
Quelle: [UN-Behindertenrechtskonvention 2006]

Inklusion bedeutet, dass alle Menschen gleichberechtigt und selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können – unabhängig von Herkunft, Behinderung, Geschlecht, Religion, Alter oder anderen Merkmalen.

Im Kern geht es bei Inklusion darum, Unterschiede zu akzeptieren und Vielfalt als Normalität zu sehen, nicht als Ausnahme. Jeder Mensch soll die gleichen Chancen haben, sich zu entfalten und mitzumachen – zum Beispiel in der Schule, im Beruf, im Sport oder im Alltag.

Beispiele für Inklusion:

  • In der Schule: Kinder mit und ohne Behinderung lernen gemeinsam in einer Klasse.

  • Am Arbeitsplatz: Menschen mit verschiedenen Fähigkeiten arbeiten gleichberechtigt zusammen.

  • Im öffentlichen Raum: Gebäude, Verkehrsmittel und Informationen sind barrierefrei zugänglich.

Wichtig:

Inklusion ist mehr als Integration.

  • Integration bedeutet oft: „Du darfst mitmachen, wenn du dich anpasst.“

  • Inklusion bedeutet: „Alle gehören von Anfang an dazu – ohne sich anpassen zu müssen.“

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der die Rechte von Menschen mit Behinderungen schützt und ihre gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft sicherstellen soll. Sie gilt seit 2009 auch in Deutschland.

Hier sind die wichtigsten Punkte in einfacher Zusammenfassung:

🔑 Kernpunkte der UN-Behindertenrechtskonvention:

  1. Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung
    Menschen mit Behinderungen haben die gleichen Rechte wie alle anderen – Diskriminierung ist verboten.

  2. Inklusion und Teilhabe
    Menschen mit Behinderungen sollen überall dabei sein: in der Schule, im Beruf, im Wohnumfeld, im Sport, in der Politik – ohne Ausgrenzung.

  3. Barrierefreiheit
    Gebäude, Verkehr, Technik, Sprache und Informationen müssen für alle zugänglich sein.

  4. Selbstbestimmung
    Jeder Mensch hat das Recht, über sein eigenes Leben zu entscheiden – z. B. wo und mit wem er leben möchte.

  5. Bildung
    Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf inklusive Bildung – das heißt, sie lernen gemeinsam mit anderen in normalen Schulen.

  6. Arbeit
    Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf Arbeit in einem offenen, inklusiven und zugänglichen Arbeitsmarkt.

  7. Gesundheit und Rehabilitation
    Sie haben ein Recht auf die bestmögliche medizinische Versorgung und Unterstützung zur Teilhabe.

  8. Schutz vor Gewalt und Ausbeutung
    Menschen mit Behinderungen müssen vor Missbrauch, Vernachlässigung und Gewalt besonders geschützt werden.

  9. Bewusstseinsbildung
    Gesellschaft und Medien sollen ein positives Bild von Menschen mit Behinderungen vermitteln und Vorurteile abbauen.

– einfach erklärt

Das Bundesteilhabegesetz ist ein deutsches Gesetz, das die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen verbessern soll. Es trat in mehreren Stufen zwischen 2017 und 2023 in Kraft.

🔑 Die wichtigsten Punkte des BTHG:

  1. Mehr Selbstbestimmung
    Menschen mit Behinderungen sollen selbst entscheiden können, wie und mit wem sie leben, wo sie arbeiten und welche Hilfe sie brauchen.

  2. Teilhabe statt Fürsorge
    Statt nur „versorgt“ zu werden, geht es darum, aktiv am Leben teilzunehmen – am Arbeitsplatz, in der Freizeit, in der Gemeinschaft.

  3. Leistungen aus einer Hand
    Verschiedene Unterstützungsangebote (z. B. Wohnen, Arbeiten, Assistenz) sollen besser zusammenarbeiten – ohne komplizierte Zuständigkeiten.

  4. Einkommen und Vermögen werden besser geschützt
    Menschen mit Behinderungen dürfen mehr von ihrem Einkommen und Vermögen behalten, ohne dass ihre Unterstützung gekürzt wird.

  5. Trennung von Fachleistung und Lebensunterhalt
    Unterstützung bei der Teilhabe (z. B. Assistenz) wird von der Grundsicherung getrennt, damit die Hilfe besser auf den einzelnen Menschen zugeschnitten werden kann.

  6. Individuelle Bedarfsermittlung
    Es wird gemeinsam mit der betroffenen Person geschaut: Was brauchst DU, um gut leben zu können? Nicht: Was ist üblich?

  7. Mehr Teilhabe am Arbeitsleben
    Menschen mit Behinderungen sollen bessere Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt haben – z. B. durch Unterstützungsangebote oder Alternativen zu Werkstätten.

  8. Stärkung von Assistenz und persönlicher Hilfe
    Menschen mit Behinderungen können persönliche Assistenz nutzen, z. B. für Arbeit, Freizeit oder Haushalt – auch im Arbeitgebermodell.

📌 Ziel des Gesetzes:

Mehr Inklusion, mehr Selbstbestimmung und weniger Abhängigkeit von Behörden oder Einrichtungen.

– Kurz erklärt

Das BGG ist ein deutsches Gesetz, das seit 2002 gilt. Es soll sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Besonders wichtig ist dabei, Barrieren abzubauen und Diskriminierung zu verhindern – vor allem im öffentlichen Bereich.

Wichtigste Kernpunkte des BGG:

  1. Barrierefreiheit im öffentlichen Raum
    Behörden, Verwaltungen und öffentliche Einrichtungen müssen ihre Gebäude, Angebote und Dienstleistungen barrierefrei gestalten (z. B. Rampen, Aufzüge, barrierefreie Websites).

  2. Benachteiligungsverbot
    Menschen mit Behinderungen dürfen nicht diskriminiert werden – z. B. bei der Nutzung öffentlicher Dienstleistungen oder Veranstaltungen.

  3. Öffentliche Stellen als Vorbild
    Staatliche Einrichtungen sollen eine Vorreiterrolle bei der Gleichstellung und Barrierefreiheit einnehmen.

  4. Information und Kommunikation
    Informationen müssen so bereitgestellt werden, dass sie für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen zugänglich sind (z. B. Leichte Sprache, Gebärdensprache, Brailleschrift).

  5. Beschwerdestellen
    Es gibt Anlaufstellen, bei denen Menschen mit Behinderungen Beschwerden über Barrieren oder Diskriminierungen einreichen können.

Ziel:

Das BGG will Barrieren abbauen, damit Menschen mit Behinderungen ohne Hindernisse und Benachteiligungen am öffentlichen Leben teilhaben können.

Das Bundesgleichstellungsgesetz regelt die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im öffentlichen Dienst beim Bund (also z. B. bei Bundesbehörden und Bundesministerien).

Wichtigste Punkte:

  1. Förderung der Teilhabe
    Menschen mit Behinderungen sollen bessere Chancen auf Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst bekommen.

  2. Arbeitsplatzgestaltung
    Arbeitsplätze sollen so gestaltet werden, dass sie auch für Menschen mit Behinderungen geeignet und zugänglich sind.

  3. Schutz vor Diskriminierung
    Benachteiligungen von Beschäftigten mit Behinderungen sollen vermieden und beseitigt werden.

  4. Vertretung der Interessen
    Es gibt Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen, die sich für ihre Rechte und Wünsche einsetzen.

Ziel:

Das Gesetz will sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen im öffentlichen Dienst gleichberechtigt arbeiten und gefördert werden.

Zum Anfang der Seite springen