Aktionsplan zum Handeln gerufen
Aktionsplan des Bistums Limburg
2015 hat das Bistum Limburg als erstes Bistum Deutschlands einen Aktionsplan „Zum Handeln gerufen!“ zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verabschiedet.
2020 wurde der Aktionsplan in der Neuauflage mit dem Kapitel „Christlicher Glaube und Religion“ ergänzt.
Der Aktionsplan basiert in seiner Umsetzung auf dem Selbstverständnis, den Grundsätzen und den Leitlinien der UN-Behindertenrechtskonvention und der Botschaft Jesu sowie der kurialen Positionierung der hessischen Bischöfe 2011, DBK/Hirtenwort der deutschen Bischöfe „Unbehindert Leben und Glauben teilen, 2003; Hirtenbrief Bischof Franz Kamphaus: Die Würde behinderter Menschen, 2002, 10. Diözesanversammlung: Teilhabe 2003 synodalen Positionierungen.
Dies macht den Handlungsrahmen des Bistums Limburg im Blick auf Menschen mit Behinderung deutlich. Aus einer langen Sorge um die Rolle von Menschen mit Behinderung heißt dies auch in Zukunft:
- Ein Lebens- und Teilhaberecht von menschen mit Behinderungen,
- Eine allen zugängliche räumliche und soziale Infrastruktur und
- Das Engagement und die Eigenverantwortung von Menschen mit Behinderungen.