Petition "Chancengleichheit Leben"
PETITION CHANCENGLEICHHEIT LEBEN
https://forms.gle/bYqhUzCu4tUrNtsr5
Chancengleichheit bedeutet, dass alle Mensch, wie im Grundgesetz geregelt, gleich ist und somit die gleichen Rechte und die gleichen Chancen haben.
FÜR KINDER UND JUGENDLICHE:
Wir fordern eine Veränderung im Hessischen Schulgesetzt und in der Ausgestaltung des Verbleibs eines Kindes auf einer Förderschule:
§54 Streichung der Bereiche, die es der Schulleitung und dem Schulamt erlauben, das Kind auf eine Förderschule zu bringen
- Alle Kinder haben das Recht auf eine Inklusive Beschulung, diese darf nicht von dem Willen oder den Wünschen einer Schule oder eines Schulamtes abhängig gemacht werden. Mangelnde Ressourcen dürfen nicht der Grund für eine exklusive Beschulung sein.
Jährliche Überprüfung und Begründung bei Verbleib in einer Förderschule
- Die Schulen und die Beratungsstellen müssen jährlich überprüfen und begründen, warum ein Kind nicht an einer Regelschule unterrichtet werden kann. Diese Begründung muss auf die Besonderheiten eingehen, die „nur“ an einer Förderschule gegeben sind und nicht auf den Ressourcenmangel oder die zu großen Lerngruppen an Regelschulen.
FÜR HERANWACHSENDE:
- Neben dem Girls- und Boys Day soll es einen Chancengleichheits-Day geben, bei dem Jugendliche und junge Erwachsene mit Beeinträchtigungen in Betriebe und Arbeitsstätten, aber auch in Schulen, Berufsschulen und Universitäten hineinschnuppern können. Für Jugendliche und Heranwachsende ohne Beeinträchtigungen soll die Umkehrung dieser Maßnahme obligatorisch sein, also der Besuch einer Förderschule, einer Werkstatt für Menschen mit Beeinträchtigungen oder eines Wohnheims möglich sein, um das gegenseitige Verständnis und ein Miteinander zu fördern.
- Ausgleichsabgaben in Höhe eines Auszubildendengehaltes für Betriebe, die keine Menschen mit Beeinträchtigungen ausbilden
- Vereinfachter Zugang zu den Universitäten für Menschen mit Beeinträchtigungen
FÜR ARBEITGEBER:
- Erhöhung der Ausgleichsabgaben auf den Durchschnittslohn der Arbeitsstätte
- Nur wenn Ausgleichsabgaben dem entsprechen, was ein Arbeitgeber für eine Arbeitskraft bezahlen würde, kann ein Umdenken entstehen. Solange die Kosten niedriger sind als in einem Beschäftigungsverhältnis kann und wird sich nichts ändern.
- Veränderung des § 154 SGB IX
- Veränderung nach Größe der Arbeitsstätte
§ Ab 10 Beschäftigten 5%
§ Ab 20 Beschäftigten 10%
§ Ab 30 Beschäftigten 15% usw.
- Das Nichtbeschäftigen von Menschen mit Beeinträchtigungen muss für jede ausgeschriebene Stelle schriftlich und inhaltlich begründet werden.
Werkstätten für Menschen mit Beeinträchtigungen:
- Das monatliche Entgelt der Beschäftigten in den Werkstätten muss dem Mindestlohn entsprechen. Der Mehrbedarf, der durch Anleitung und Betreuung aufgewendet wird, muss gesamtgesellschaftlich getragen werden.
Begründung:
Deutschland hinkt der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention hinterher. Seit der Ratifizierung wurde oberflächliche Kosmetik betrieben. Zwar wurden Gesetzte geschaffen und angepasst, diese beinhalten aber keine Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.
Immer noch ist Inklusion an Schulen nicht der Standard. Eltern und damit ihre Kinder haben nur in den seltensten Fällen eine Wahlfreiheit. Ein Großteil der Kinder an Förderschulen verlässt diese ohne Schulabschluss. Jede Förderschule hat einen Rückführungsauftrag, dem in den Schulen in der Regel nicht entsprochen wird und der in den Hilfsmaßnahmen und Planungen nur in den seltensten Fällen als Ziel auftaucht.
Für viele Arbeitgeber ist es interessanter, die Ausgleichsabgaben zu zahlen als umzudenken. Es wird ihnen sogar einfach gemacht, in dem man Hintertüren geschaffen hat, um an den Ausgleichsabgaben vorbeizukommen.
Über die Definition von Inklusionsunternehmen hat man zwar Arbeitsplätze geschaffen, aber an der Gleichstellung nichts verändert. Die Sonderwelt in die Menschen mit Beeinträchtigungen gezwungen werden, ist größer den je.
Im Bereich der Barrierefreiheit bewegen sich die meisten Städte in der sichtbaren Barrierefreiheit, z.B. durch Rampen und Aufzüge für gehbeeinträchtigte Menschen. Einen Gebärdensprachdolmetscher im Krankenhaus oder im Einwohnermeldeamt sucht man vergeblich.
Gerade in Werkstätten werden Dienstleistungen ausgelagert und unter Wert bezahlt. Den Auftrag der Kompetenzvermittlung und das Befähigen der Mitarbeitenden, um in dem ersten Arbeitsmarkt eingegliedert werden zu können, durch Ausbildung und Qualifizierung der Mitarbeitenden, wird in den wenigsten Fällen angestrebt.